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HEAVEN'S DOOR event agentur GmbH Große Reichenstraße 27 "Afrikahaus" 20457 Hamburg Tel.: + 49 (0)40 - 555 643 85 Fax: + 49 (0)40 - 555 643 86 www.heavensdoor.de
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Geschäftsführer: Volker Hemming Amtsgericht Hamburg, HRB 104244 USt-IdNr.: DE257914887 Naja, und das Thema mit den verlinkten Seiten und deren Inhalt ist ja allgemein bekannt, dafür übernehmen wir natürlich keine Haftung. Machen andere ja schließlich auch nicht für uns...
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters:
1. Jugendliche unter 18 Jahren haben keinen Zutritt. 2. Bei Musikveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, für die der Veranstalter keinerlei Haftung übernimmt. 3. Keine Haftung für Sach- und Körperschäden soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vom Veranstalter vorliegen. 4. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Artikeln, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen Gegenständen sowie sonstigen vergleichbaren Gegenständen und Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Kunde eine (Teil-)Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte. 5. Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. 6. Der Veranstaltungsbesucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt. 7. Parkplätze stehen nur gering zur Verfügung. Bitte benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel. 8. Bei Ausfall der Veranstaltung wird der Eintritt zurückerstattet. Bei Abbruch oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfall, Wetter¬unbilden, Terrorgefahr, etc.) wird kein Ersatz geleistet. Das gilt nicht, wenn der Ausfall oder Abbruch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht. |